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Steuervorteile für private Investitionen in Innovationen und das israelische Angels Law

30/06/2021

Änderung des Angels Law zu Startup-Unternehmen. Der Staat Israel fördert private Investitionen in junge FuE-Unternehmen mit erheblichen Steuervergünstigungen. Steuervorteile für private Investitionen in Innovationen, um Forschung und Entwicklung voranzutreiben. Laut den israelischen Steuerbehörden handelt es sich um ein einzigartiges und außergewöhnliches Steuergesetz.

Steuervorteile für private Investitionen in Innovationen

Das Angels Law richtet sich an Privatinvestoren (Angels). Wenn Sie Ihr Privatkapital in innovative Startup-Unternehmen, Technologie-Unternehmen oder innovative Projekte investieren möchten, ist dieses Gesetz für Sie von Relevanz. Die Gesetzesänderung bietet Investitionsgelegenheiten mit erheblichen Steuervorteilen für Investitionen von Privatinvestoren.

Diese Richtlinie des Staates Israel soll private Investoren, die Forschung und Entwicklung voranbringen möchten, unterstützen und fördern.

Warum bietet der israelische Staat Privatinvestoren solche Steuervorteile an?

Investitionen in israelische Unternehmen im Bereich Wissen, Forschung und Entwicklung sind in der Startphase mit hohen Risiken für den Investor verbunden.
Aus diesem Grund und um die Gründungsmittel und das Kapital dieser Unternehmen zu erhöhen, fördern die israelische Steuerbehörden Investitionen in Form von Steuervorteilen für Privatinvestoren. Diese Anreize bestehen darin, dass der Investitionsbetrag als laufender Aufwand von den Einnahmen abgezogen werden kann.
Das ist ein seltener und ungewöhnlicher Schritt, denn in den meisten Fällen kann mit Investititonen keine Steuer gespart werden und sie sind auch kein Ausgleich für Einnahmen.
Dieser Steuervorteil erlaubt jedoch den Abzug der Investition als laufenden Aufwand und reduziert somit die Steuerlast des Investors.

Änderung des Angels Gesetzes

Die Änderung eröffnet zusätzlich zu den Vergünstigungen einen weiteren Vorteil. Es gibt derzeit zwei Möglichkeiten für erhebliche Steuervorteile der Privatinvestoren:

  1. „Zielunternehmen“: Diese Vergünstigung wurde 2012 gesetzlich verabschiedet. Im Rahmen dieser gesetzlichen Vorgabe können als „Zielunternehmen“ anerkannte und definierte Unternehmen Kapital von Investoren einwerben, wobei diese Investition im Jahresabschluss der Investoren als „Aufwand“ gebucht werden.
    Auf diese Weise kommt der Investor in den Genuss von Steuereinsparungen auf Investitionen.
    Der Genehmigung und Anerkennung als „Zielunternehmen“ ist komplex und die Anforderungen sind hoch und schwer zu erfüllen. Sie können ein Investitionshindernis sein, denn es ist für die Unternehmen oft schwierig, diese Genehmigung zu erhalten und der Investor hat keine Sicherheit bezüglich der Machbarkeit und der Steuereinsparungen.
  2. „Startup-Unternehmen“: Die Gesetzesänderung Ende 2016 und Anfang 2017 definiert eine weitere Möglichkeit für „Startup-Unternehmen“.
    Dieser Weg ermöglicht einen viel einfacheren und kürzeren Prozess sowohl was die Erfüllung der Bedingungen betrifft als auch in Bezug auf die Genehmigung.
    Er ermöglicht sofortige Sicherheit von Steuereinsparungen für den Investor und das ermutigt ihn zu investieren.

Der Investor erhält Sicherheit und das Unternehmen übernimmt die Verantwortung

Ein besonderer Vorteil der Gesetzesänderung für Startup-Unternehmen ist die hohe Sicherheit, die Investoren unter zwei Aspekten erhalten:

  1. Jährliche Genehmigung: Die Einhaltung der Bedingungen kann auf einfache Weise nachgewiesen werden. Das Unternehmen muss eine jährliche Genehmigung eines Buchhalters vorlegen, um die Anforderungen zu erfüllen.
  2. Verantwortung des Unternehmens: Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass das Unternehmen die Anforderungen nicht erfüllt, der Investor den Steuervorteil in seinem Abschluss bei den israelischen Steuerbehörden jedoch geltend gemacht hat, haftet das Unternehmen für die Erstattung der Steuerzahlung an die Steuerbehörde, und der Investor ist davon nicht betroffen.

Diese Art Gesetzgebung ist in Israel und im Ausland eher die Ausnahme, denn das Gewicht der Verantwortung liegt bei dem Unternehmen.

Satz der Steuervergünstigung

Der Höchstbetrag der steuerlich anerkannten Investition beträgt 5 Millionen NIS. Diese Vergünstigung kann sowohl von Partnerschaften als auch von Privatpersonen oder individuellen Investoren, die in Startups-Unternehmen investieren, in Anspruch genommen werden und die anerkannte Investition kann während des Vergünstigungszeitraums als Aufwand Einnahmen im Finanzjahr ausgleichen. Das setzt voraus, dass das Unternehmen von der Israelischen Innovationsbehörde als „Startup-Unternehmen“ anerkannt wurde und alle gesetzlichen Bedingungen und Anforderungen erfüllt.

Das sollten Sie über „Startup-Unternehmen“ wissen

Für einen Investor ist es wichtig zu wissen, dass Unternehmen, die ein Startup-Unternehmen werden möchten, gesetzlich verpflichtet sind, bei der Israelischen Innovationsbehörde einen Antrag auf Anerkennung als Startup-Unternehmen zu stellen.
Die Anerkennung der Innovationsbehörde ist davon abhängig, ob die folgenden Bedingungen bei Antragstellung und in den kommenden drei Jahren der Vergünstigung erfüllt werden:
1. Das Unternehmen wurde in Israel gegründet und die Kontrolle und das Management des Unternehmens befinden sich in Israel.
2. Mindestens 75 % des Forschungs- und Entwicklungsaufwands werden im Vergünstigungszeitraum in Israel ausgegeben.
3. Die Einnahmen des Unternehmens übersteigen in den ersten beiden Finanzjahren des Vergünstigungszeitraums nicht jeweils 50 % des Forschungs- und Entwicklungsaufwands.
4. Während des Vergünstigungszeitraums wurde der Forschungs- und Entwicklungsaufwand für die Entwicklung des eigenen Produkts und nicht zugunsten eines anderen Unternehmens verwandt.
5. Die Investitionshöhe in das Unternehmen berücksichtigt auch Kredite, die dem Unternehmen gewährt werden, ab dem Datum der Gründung bis zur Investition, einschließlich der berechtigenden Investition, die 12 Millionen NIS nicht übersteigt.

  1. Der Umsatzerlös des Unternehmens beträgt ab dem Zeitpunkt der Gründung bis zum Datum des Antrags höchstens 4,5 Millionen NIS. Darüber hinaus beträgt er in einem einzelnen Finanzjahr höchstens 2 Millionen NIS.

Investieren kann vorteilhaft sein

Bevor Sie den Vorteil in Anspruch nehmen, sollten Sie überprüfen, ob das Unternehmen, in das Sie investieren möchten, tatsächlich ein anerkanntes Startup-Unternehmen ist, das alle erforderlichen Genehmigungen erhalten hat und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Anschließend ist zu überprüfen, ob Ihre Investition folgende Kriterien erfüllt:
1. Die Höhe des Investitionsbetrags eines einzelnen Investors ist geringer als eine Einkommensquelle und übersteigt die kumulierten Gemeinkosten von bis zu 5 Millionen NIS nicht (in einer Partnerschaft einzelner Investoren werden die Investitionen jedes einzelnen Investors separat überprüft).
2. Anlagedatum ab dem 1.11.2016.
3. Ein einzelner Investor muss die ihm zugewiesenen Anteile während des gesamten Vergünstigungszeitraums im Gegenzug für seine berechtigende Investition im „Zielunternehmen“ oder im „Startup-Unternehmen“ halten. Der Vergünstigungszeitraum ist definiert als 3 (drei) Finanzjahre und beginnt mit dem Finanzjahr, in dem die berechtigende Investition gezahlt wird.
Es ist erforderlich und wichtig, die Steuererstattungen, die Steuervergünstigungen und die Berechnung des Steuervorteils und der Abzüge, zu denen Sie berechtigt sind, vorzubereiten. Vorausgesetzt, Sie erfüllen alle Bedingungen, sind wir hier, um diese jährlichen Erstattungen für Sie vorzubereiten.

Investoren, Schritte zur Lokalisierung von Investitionsmöglichkeiten

Das professionelle Team von Auren Israel hat die Erfahrung und das Wissen, um Sie bei der Nutzung dieser Steuervorteile auf Investitionen im Einklang mit dem Gesetz und den internationalen Steuergesetzen sowie den Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Ländern zu unterstützen. Von der Auswahl des FuE-Unternehmens, das berechtigt ist, diese Steuervorteile zu nutzen, bis zu den jährlichen Berichten und der Erstattung dieser Steuervorteile. Wir sind mit beiden Seiten vertraut, den Begünstigten und den Investoren, und können deshalb den gesamten Prozess begleiten, von den Verhandlungen über die Investitionshöhe bis zu einer für beide Seiten vorteilhaften Vereinbarung, die für Sie als Investor und für das „Zielunternehmen“ oder „Startup-Unternehmen“, in das Sie investieren höchst produktiv ist. Das ist eine Möglichkeit, das Potenzial Ihrer Auslandsinvestitionen mithilfe unseres Wissens maximal zu nutzen und von Ihrer Investition in Innovationen in Israel zu profitieren und die lokale Forschung und Entwicklung und Innovationen zu unterstützen.

Kontaktiere Sie unsere Steuerabteilung, 03-5333883.


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